Feldkirchen-Westerham – Zahlen, Daten und Fakten

Die kreisangehörige Gemeinde Feldkirchen-Westerham liegt im Landkreis Rosenheim im Bundesland Bayern und gehört zum Reisegebiet Chiemsee-Alpenland. Sie hat eine Fläche von 53,24 km² und liegt damit auf Platz 2.026 der flächenreichsten Gemeinden in Deutschland.

Feldkirchen-Westerham hat 11.190 Einwohner (Stand: 31.12.2022), was Platz 1.480 in der Liste der bevölkerungsreichsten Gemeiden in Deutschland bedeutet. Dies entspricht eine Bevölkerungsdichte von 210,18 Einwohnern pro km², was Feldkirchen-Westerham zu einer Stadt mit mittlerer Besiedlungsdichte macht. Feldkirchen-Westerham liegt damit auf Platz 2.854 der am dichtesten besiedelten Gemeinden in Deutschland.

Die Postleitzahl der Verwaltung ist 83620, der Amtliche Gemeindeschlüssel (AGS) lautet 09187130 und der Amtliche Regionalschlüssel (ARS) lautet 091870130130. Die geografischen Mittelpunktkoordinaten von Feldkirchen-Westerham sind Längengrad 47,909454 und Breitengrad 11,84456.

Die Anschrift der Verwaltung lautet:

Gemeindeverwaltung Feldkirchen-Westerham
Ollingerstraße 10
83620 Feldkirchen-Westerham

In diesem Artikel präsentieren wir Ihnen die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten zur Stadt Feldkirchen-Westerham. Dies beinhaltet verschiedene Informationen zur historischen und aktuellen Bevölkerung, dem Alter der Bevölkerung und der Fläche und Flächennutzung der Stadt.

Außerdem erläutern wir Daten zur Arbeitssituation und Wohnsituation in Feldkirchen-Westerham, geben Informationen zum Einkommen und Steueraufkommen der Bevölkerung, zeigen Daten zum Tourismus in Feldkirchen-Westerham und zu den Steuereinnahmen der Gemeinde.

Fläche und Flächennutzung von Feldkirchen-Westerham

Feldkirchen-Westerham hat eine Gesamtfläche von 53,24 km² oder 5.324 ha (Hektar) und liegt damit auf Platz 2.026 der flächenreichsten Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesamtfläche teilt sich auf in 512 ha Siedlungsfläche, 182 ha Verkehrsfläche, 4.528 ha Vegetationsfläche und 103 ha Gewässerfläche.

Zu den 4.528 ha Vegetationsfläche gehören unter anderem 2.536 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, 1.889 ha Waldfläche, 57 ha Gehölz, 0 ha Heide, 2 ha Moor, 0 ha Sumpfgebiet und 45 ha vegetationslose Fläche.

Die 103 ha Gewässerfläche teilen sich auf in 39 ha Fließgewässer, 64 ha stehendes Gewässer, 0 ha Hafenbecken und 0 ha Meer.

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Bevölkerung von Feldkirchen-Westerham

Die Gesamtbevölkerung von Feldkirchen-Westerham beträgt 11.190 Einwohner (Stand 31.12.2022), darunter 5.618 männliche und 5.572 weibliche Einwohner. Feldkirchen-Westerham liegt auf Platz 1.480 der bevölkerungsreichsten Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland.

Bezüglich der Gesamtfläche von 53,24 km² ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 210,18 Einwohnern pro km² und der 2.854. Platz auf der Liste der am dichtesten besiedelten Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland. Laut der amtlichen Einteilung des Verstädterungsgrades ist Feldkirchen-Westerham damit eine Gemeinde mit mittlerer Besiedlungsdichte.

Im Jahr 2022 gab es in Feldkirchen-Westerham 110 Geburten. Dem stehen im gleichen Jahr 135 Todesfälle gegenüber.

Das Durchschnittsalter der Einwohner von Feldkirchen-Westerham beträgt 45,00 Jahre und liegt damit über dem bundesweiten Durchschnitt von 44,7 Jahren.

Bezüglich der Altersstruktur lässt sich die Bevölkerung von Feldkirchen-Westerham wie folgt einteilen:

  • Unter 3 Jahren: 344 (männlich: 156, weiblich: 188)
  • 3-5 Jahre: 329 (männlich: 180, weiblich: 149)
  • 6-9 Jahre: 430 (männlich: 234, weiblich: 196)
  • 10-14 Jahre: 568 (männlich: 310, weiblich: 258)
  • 15-17 Jahre: 333 (männlich: 173, weiblich: 160)
  • 18-19 Jahre: 217 (männlich: 107, weiblich: 110)
  • 20-24 Jahre: 509 (männlich: 295, weiblich: 214)
  • 25-29 Jahre: 545 (männlich: 303, weiblich: 242)
  • 30-34 Jahre: 693 (männlich: 340, weiblich: 353)
  • 35-39 Jahre: 702 (männlich: 353, weiblich: 349)
  • 40-44 Jahre: 691 (männlich: 353, weiblich: 338)
  • 45-49 Jahre: 682 (männlich: 333, weiblich: 349)
  • 50-54 Jahre: 811 (männlich: 423, weiblich: 388)
  • 55-59 Jahre: 974 (männlich: 475, weiblich: 499)
  • 60-64 Jahre: 802 (männlich: 402, weiblich: 400)
  • 65-74 Jahre: 1.222 (männlich: 570, weiblich: 652)
  • 75 Jahre und älter: 1.338 (männlich: 611, weiblich: 727)

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Arbeitssituation in Feldkirchen-Westerham

Es gibt in Feldkirchen-Westerham insgesamt 5.776 lohn- und einkommensteuerpflichtige Personen mit einem Gesamteinkommen von Euro.

Von diesen 5.776 Beschäftigten sind 4.674 am Wohnort beschäftigt, darunter 2.511 männliche und 2.163 weibliche Beschäftigte (Stand 2018). Diese Einwohner arbeiten also in ihrem Wohnort Feldkirchen-Westerham selbst.

Bei den übrigen Beschäftigten aus Feldkirchen-Westerham handelt es sich um Pendler, die an einem anderen Ort arbeiten. Es lässt sich jedoch nicht sagen, wie viele der Pendler in einem Nachbarort arbeiten und wie viele einen weiter entfernten Arbeitsplatz haben.

In Feldkirchen-Westerham sind insgesamt 151 Personen arbeitslos gemeldet, darunter 32 Langzeitarbeitslose, die mindestens ein Jahr lang arbeitslos sind. Es gibt in Feldkirchen-Westerham 13 junge Arbeitslose unter 25 Jahren und ältere Arbeitslose ab 55 Jahren, die in der Gesamtzahl der 151 Arbeitslosen bereits enthalten sind.

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Wohnsituation in Feldkirchen-Westerham

Es gibt in Feldkirchen-Westerham insgesamt 2.960 Wohngebäude. Darunter sind 2.149 Einfamilienhäuser, 489 Zweifamilienhäuser und 320 Mehrfamilienhäuser. Die gesamte Wohnfläche in Feldkirchen-Westerham beträgt 542.000 Quadratmeter (qm).

Die Gesamtzahl an Wohnungen in Feldkirchen-Westerham liegt bei 4.425. Aufgeteilt nach der Anzahl der Zimmer ergeben sich folgende Zahlen:

  • 135 Wohnungen mit 1 Zimmer
  • 334 Wohnungen mit 2 Zimmern
  • 609 Wohnungen mit 3 Zimmern
  • 778 Wohnungen mit 4 Zimmern
  • 827 Wohnungen mit 5 Zimmern
  • 759 Wohnungen mit 6 Zimmern
  • 983 Wohnungen mit 7 oder mehr Zimmern

Bitte beachten Sie, dass hierbei auch Einfamilienhäuser als eine Wohnung und Zweifamilienhäuser als zwei Wohnungen gerechnet werden.

Bezüglich der Größe der Wohnungen wurde letztmalig im Rahmen des Zensus im Jahr 2011 die Anzahl der Wohnungen festgestellt. Die nächste Erhebung dieser Art fand im Jahr 2022 statt, wobei die Ergebnisse voraussichtlich erst im April 2024 veröffentlicht werden. Wir werden die hier aufgeführten Daten anschließend aktualisieren.

In Feldkirchen-Westerham gab es im Jahr 2011 insgesamt Wohnungen und die folgende Anzahl an Wohnungen je Wohnungsgröße:

  • Unter 40 qm: 159 Wohnungen
  • 40 bis 59 qm: 379 Wohnungen
  • 60 bis 79 qm: 657 Wohnungen
  • 80 bis 99 qm: 611 Wohnungen
  • 100 bis 119 qm: 631 Wohnungen
  • 120 bis 139 qm: 653 Wohnungen
  • 140 bis 159 qm: 584 Wohnungen
  • 160 bis 179 qm: 257 Wohnungen
  • 180 bis 199 qm: 168 Wohnungen
  • 200 und mehr qm: 326 Wohnungen

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Tourismus in Feldkirchen-Westerham

In Feldkirchen-Westerham gibt es insgesamt 6 Beherbergungsbetriebe. Zu den Beherbergungsbetrieben zählen sowohl Hotels als auch Pensionen. Aber auch Campingplätze und Unterkünfte, die Gäste nur im Nebenerwerb beherbergen, zählen dazu.

Insgesamt gibt es in diesen 6 Beherbergungsbetrieben 242 Betten, in der Behördensprache angebotene Schlafgelegenheiten genannt.

Im Jahr 2021 gab es insgesamt 15.694 Gäste in Feldkirchen-Westerham, die mindestens eine Übernachtung in einem der Beherbergungsbetriebe hatte. Diese 15.694 Gäste hatten insgesamt 32.053 Übernachtungen in Feldkirchen-Westerham, im Durchschnitt also 2,04 Nächte pro Gast.

Auf Basis der Kreisverwaltung gibt es noch weitere Daten zum Tourismus in der Region. Im gesamten Landkreis Rosenheim gab es im Jahr 757.512 Gäste mit 2.431.175 Übernachtungen, also im Durchschnitt 3,21 Übernachtungen pro Gast.

Dabei kamen 656.781 Gäste mit 2.214.456 Übernachtungen (im Durchschnitt 3,37 Nächte pro Gast) mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und 100.731 Gäste mit 216.719 Übernachtungen (im Durchschnitt 2,15 Nächte pro Gast) mit Wohnsitz im Ausland.

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Steueraufkommen in Feldkirchen-Westerham

Den Gemeiden in Deutschland stehen verschiedene Steuerarten zu. Sie erhalten neben der Gewerbesteuer (abzüglich Gewerbesteuerumlage), der Grundsteuer A und der Grundsteuer B auch 15% des Aufkommens an Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer und 12% des Aufkommens der Kapitalertragsteuer nach § 43, Abs. 1, Satz 1, Nummer 5-7 und 8-12 und § 43, Abs. 1, Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Daneben stehen ihnen auch ein Anteil an der Umsatzsteuer und die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern wie Schankerlaubnissteuer, Jagdsteuer, Fischereisteuer, Getränkesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer zu.

Nicht alle dieser Steuerarten werden jedoch gesondert erfasst und publiziert, so dass wir uns auf die bekannten Steuereinnahmen der Gemeinden beschränken müssen. Glücklicherweise werden die wichtigsten und am meisten Steuereinnahmen generierenden Steuerarten jedoch erfasst und auch publiziert, so dass sich ein gutes Bild über die Steuereinnahmen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham ergibt.

Für Feldkirchen-Westerham ergibt das folgende Einnahmen:

  • Gewerbesteuer (inkl. Gewerbesteuerumlage): 9.189.198 Euro
  • Gewerbesteuer (ohne Gewerbesteuerumlage): 8.121.347 Euro
  • Grundsteuer A: 76.375 Euro
  • Grundsteuer B: 1.223.501 Euro
  • Einkommensteuer (Gemeindeanteil): 8.478.434 Euro
  • Umsatzsteuer (Gemeindeanteil): 868.563 Euro
  • Gesamte Steuereinnahmen (ohne örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern): 18.768.220 Euro

Der Steuersatz für die Gewerbesteuer, die Grundsteuer A und die Grundsteuer B unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Jede Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest, der bestimmt, wie viel Steuer zu zahlen ist. Dazu wird der Hebesatz mit dem allgemeinen Steuermessbetrag multipliziert.

Die verschiedenen Hebesätze in Feldkirchen-Westerham sind:

  • Hebesatz der Gewerbesteuer: 380 Prozent (Durchschnitt in Deutschland: 0 Prozent)
  • Hebesatz der Grundsteuer A: 330 Prozent (Durchschnitt in Deutschland: 0  Prozent)
  • Hebesatz der Grundsteuer B: 330 Prozent (Durchschnitt in Deutschland: 0 Prozent)

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

In eigener Sache

Wir hoffen, dass Sie Ihre gesuchten Informationen finden konnten und dieser Artikel all Ihre Fragen zur Gemeinde Feldkirchen-Westerham beantworten konnte. Gerne dürfen Sie diese Daten auch für Ihre eigenen Publikationen verwenden, seien es Hausaufgaben in Schule, Ausbildung oder Studium, gedruckte oder digitale Publikationen, regionale Webseiten oder persönliche Projekte.

Wir bitten allerdings um eine Quellenangabe in der folgenden Form:

  • Gedruckte und digitale Werke: „Quelle: stadtistik.de – Zahlen, Daten und Fakten zu allen deutschen Städten und Gemeinden“
  • Online-Publikationen: Verlinkung mit dem folgenden Code: „Quelle: <a href=“https://stadtistik.de/stadt/feldkirchen-westerham-09187130″>Informationen zu Feldkirchen-Westerham auf stadtistik.de</a> – Zahlen, Daten und Fakten zu allen deutschen Städten und Gemeinden“

Quellenangaben

Die in diesem Artikel verwendeten Daten stammen ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen des Bundes, der Länder und der Gemeinden und wurden für die Darstellung in der hier vorliegenden Form entsprechend aufbereitet. Die Rohdaten stammen von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder.

© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022. Lizenziert unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. | Stand: 06.12.2022

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