Die kreisangehörige Gemeinde Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) liegt im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) im Bundesland Rheinland-Pfalz und gehört zum Reisegebiet Westerwald-Lahn. Sie hat eine Fläche von 4,09 km² und liegt damit auf Platz 10.919 der flächenreichsten Gemeinden in Deutschland.
Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) hat 763 Einwohner (Stand: 31.12.2022), was Platz 8.624 in der Liste der bevölkerungsreichsten Gemeiden in Deutschland bedeutet. Dies entspricht eine Bevölkerungsdichte von 186,55 Einwohnern pro km², was Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) zu einer Stadt mit geringer Besiedlungsdichte macht. Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) liegt damit auf Platz 3.295 der am dichtesten besiedelten Gemeinden in Deutschland.
Die Postleitzahl der Verwaltung ist 57520, der Amtliche Gemeindeschlüssel (AGS) lautet 07132095 und der Amtliche Regionalschlüssel (ARS) lautet 071325009095. Die geografischen Mittelpunktkoordinaten von Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) sind Längengrad 50,712504 und Breitengrad 7,849012.
Die Anschrift der Verwaltung lautet:
Gemeindeverwaltung Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)
Hellerstraße 2
57518 Betzdorf
In diesem Artikel präsentieren wir Ihnen die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten zur Stadt Rosenheim (Landkreis Altenkirchen). Dies beinhaltet verschiedene Informationen zur historischen und aktuellen Bevölkerung, dem Alter der Bevölkerung und der Fläche und Flächennutzung der Stadt.
Außerdem erläutern wir Daten zur Arbeitssituation und Wohnsituation in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen), geben Informationen zum Einkommen und Steueraufkommen der Bevölkerung, zeigen Daten zum Tourismus in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) und zu den Steuereinnahmen der Gemeinde.
Fläche und Flächennutzung von Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)
Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) hat eine Gesamtfläche von 4,09 km² oder 409 ha (Hektar) und liegt damit auf Platz 10.919 der flächenreichsten Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesamtfläche teilt sich auf in 52 ha Siedlungsfläche, 28 ha Verkehrsfläche, 326 ha Vegetationsfläche und 3 ha Gewässerfläche.
Zu den 326 ha Vegetationsfläche gehören unter anderem 102 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, 218 ha Waldfläche, 4 ha Gehölz, 0 ha Heide, 0 ha Moor, 0 ha Sumpfgebiet und 2 ha vegetationslose Fläche.
Die 3 ha Gewässerfläche teilen sich auf in 1 ha Fließgewässer, 2 ha stehendes Gewässer, 0 ha Hafenbecken und 0 ha Meer.
Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.
Bevölkerung von Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)
Die Gesamtbevölkerung von Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) beträgt 763 Einwohner (Stand 31.12.2022), darunter 386 männliche und 377 weibliche Einwohner. Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) liegt auf Platz 8.624 der bevölkerungsreichsten Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland.
Bezüglich der Gesamtfläche von 4,09 km² ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 186,55 Einwohnern pro km² und der 3.295. Platz auf der Liste der am dichtesten besiedelten Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland. Laut der amtlichen Einteilung des Verstädterungsgrades ist Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) damit eine Gemeinde mit geringer Besiedlungsdichte.
Im Jahr 2022 gab es in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) 6 Geburten. Dem stehen im gleichen Jahr 7 Todesfälle gegenüber.
Das Durchschnittsalter der Einwohner von Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) beträgt 45,90 Jahre und liegt damit über dem bundesweiten Durchschnitt von 44,7 Jahren.
Bezüglich der Altersstruktur lässt sich die Bevölkerung von Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) wie folgt einteilen:
- Unter 3 Jahren: 15 (männlich: 5, weiblich: 10)
- 3-5 Jahre: 22 (männlich: 13, weiblich: 9)
- 6-9 Jahre: 21 (männlich: 13, weiblich: 8)
- 10-14 Jahre: 28 (männlich: 10, weiblich: 18)
- 15-17 Jahre: 18 (männlich: 9, weiblich: 9)
- 18-19 Jahre: 11 (männlich: 2, weiblich: 9)
- 20-24 Jahre: 48 (männlich: 28, weiblich: 20)
- 25-29 Jahre: 40 (männlich: 22, weiblich: 18)
- 30-34 Jahre: 60 (männlich: 29, weiblich: 31)
- 35-39 Jahre: 45 (männlich: 25, weiblich: 20)
- 40-44 Jahre: 44 (männlich: 21, weiblich: 23)
- 45-49 Jahre: 35 (männlich: 20, weiblich: 15)
- 50-54 Jahre: 68 (männlich: 31, weiblich: 37)
- 55-59 Jahre: 90 (männlich: 46, weiblich: 44)
- 60-64 Jahre: 63 (männlich: 37, weiblich: 26)
- 65-74 Jahre: 80 (männlich: 39, weiblich: 41)
- 75 Jahre und älter: 75 (männlich: 36, weiblich: 39)
Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.
Arbeitssituation in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)
Es gibt in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) insgesamt 371 lohn- und einkommensteuerpflichtige Personen mit einem Gesamteinkommen von Euro.
Von diesen 371 Beschäftigten sind 325 am Wohnort beschäftigt, darunter 187 männliche und 138 weibliche Beschäftigte (Stand 2018). Diese Einwohner arbeiten also in ihrem Wohnort Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) selbst.
Bei den übrigen Beschäftigten aus Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) handelt es sich um Pendler, die an einem anderen Ort arbeiten. Es lässt sich jedoch nicht sagen, wie viele der Pendler in einem Nachbarort arbeiten und wie viele einen weiter entfernten Arbeitsplatz haben.
In Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) sind insgesamt 14 Personen arbeitslos gemeldet, darunter 8 Langzeitarbeitslose, die mindestens ein Jahr lang arbeitslos sind. Es gibt in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) 1 junge Arbeitslose unter 25 Jahren und ältere Arbeitslose ab 55 Jahren, die in der Gesamtzahl der 14 Arbeitslosen bereits enthalten sind.
Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.
Wohnsituation in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)
Es gibt in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) insgesamt 263 Wohngebäude. Darunter sind 213 Einfamilienhäuser, 36 Zweifamilienhäuser und 14 Mehrfamilienhäuser. Die gesamte Wohnfläche in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) beträgt 39.700 Quadratmeter (qm).
Die Gesamtzahl an Wohnungen in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) liegt bei 343. Aufgeteilt nach der Anzahl der Zimmer ergeben sich folgende Zahlen:
- 0 Wohnungen mit 1 Zimmer
- 14 Wohnungen mit 2 Zimmern
- 25 Wohnungen mit 3 Zimmern
- 58 Wohnungen mit 4 Zimmern
- 82 Wohnungen mit 5 Zimmern
- 82 Wohnungen mit 6 Zimmern
- 82 Wohnungen mit 7 oder mehr Zimmern
Bitte beachten Sie, dass hierbei auch Einfamilienhäuser als eine Wohnung und Zweifamilienhäuser als zwei Wohnungen gerechnet werden.
Bezüglich der Größe der Wohnungen wurde letztmalig im Rahmen des Zensus im Jahr 2011 die Anzahl der Wohnungen festgestellt. Die nächste Erhebung dieser Art fand im Jahr 2022 statt, wobei die Ergebnisse voraussichtlich erst im April 2024 veröffentlicht werden. Wir werden die hier aufgeführten Daten anschließend aktualisieren.
In Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) gab es im Jahr 2011 insgesamt Wohnungen und die folgende Anzahl an Wohnungen je Wohnungsgröße:
- Unter 40 qm: 7 Wohnungen
- 40 bis 59 qm: 14 Wohnungen
- 60 bis 79 qm: 34 Wohnungen
- 80 bis 99 qm: 63 Wohnungen
- 100 bis 119 qm: 49 Wohnungen
- 120 bis 139 qm: 83 Wohnungen
- 140 bis 159 qm: 50 Wohnungen
- 160 bis 179 qm: 21 Wohnungen
- 180 bis 199 qm: 12 Wohnungen
- 200 und mehr qm: 10 Wohnungen
Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.
Tourismus in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)
In Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) gibt es insgesamt 0 Beherbergungsbetriebe. Zu den Beherbergungsbetrieben zählen sowohl Hotels als auch Pensionen. Aber auch Campingplätze und Unterkünfte, die Gäste nur im Nebenerwerb beherbergen, zählen dazu.
Insgesamt gibt es in diesen 0 Beherbergungsbetrieben 0 Betten, in der Behördensprache angebotene Schlafgelegenheiten genannt.
Im Jahr 2021 gab es insgesamt 0 Gäste in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen), die mindestens eine Übernachtung in einem der Beherbergungsbetriebe hatte. Diese 0 Gäste hatten insgesamt 0 Übernachtungen in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen), im Durchschnitt also 0,00 Nächte pro Gast.
Auf Basis der Kreisverwaltung gibt es noch weitere Daten zum Tourismus in der Region. Im gesamten Landkreis Altenkirchen (Westerwald) gab es im Jahr 82.031 Gäste mit 218.583 Übernachtungen, also im Durchschnitt 2,66 Übernachtungen pro Gast.
Dabei kamen 76.580 Gäste mit 191.906 Übernachtungen (im Durchschnitt 2,51 Nächte pro Gast) mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und 5.451 Gäste mit 26.677 Übernachtungen (im Durchschnitt 4,89 Nächte pro Gast) mit Wohnsitz im Ausland.
Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.
Steueraufkommen in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)
Den Gemeiden in Deutschland stehen verschiedene Steuerarten zu. Sie erhalten neben der Gewerbesteuer (abzüglich Gewerbesteuerumlage), der Grundsteuer A und der Grundsteuer B auch 15% des Aufkommens an Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer und 12% des Aufkommens der Kapitalertragsteuer nach § 43, Abs. 1, Satz 1, Nummer 5-7 und 8-12 und § 43, Abs. 1, Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Daneben stehen ihnen auch ein Anteil an der Umsatzsteuer und die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern wie Schankerlaubnissteuer, Jagdsteuer, Fischereisteuer, Getränkesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer zu.
Nicht alle dieser Steuerarten werden jedoch gesondert erfasst und publiziert, so dass wir uns auf die bekannten Steuereinnahmen der Gemeinden beschränken müssen. Glücklicherweise werden die wichtigsten und am meisten Steuereinnahmen generierenden Steuerarten jedoch erfasst und auch publiziert, so dass sich ein gutes Bild über die Steuereinnahmen der Gemeinde Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) ergibt.
Für Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) ergibt das folgende Einnahmen:
- Gewerbesteuer (inkl. Gewerbesteuerumlage): 264.326 Euro
- Gewerbesteuer (ohne Gewerbesteuerumlage): 240.604 Euro
- Grundsteuer A: 1.126 Euro
- Grundsteuer B: 118.937 Euro
- Einkommensteuer (Gemeindeanteil): 370.807 Euro
- Umsatzsteuer (Gemeindeanteil): 59.120 Euro
- Gesamte Steuereinnahmen (ohne örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern): 790.594 Euro
Der Steuersatz für die Gewerbesteuer, die Grundsteuer A und die Grundsteuer B unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Jede Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest, der bestimmt, wie viel Steuer zu zahlen ist. Dazu wird der Hebesatz mit dem allgemeinen Steuermessbetrag multipliziert.
Die verschiedenen Hebesätze in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) sind:
- Hebesatz der Gewerbesteuer: 390 Prozent (Durchschnitt in Deutschland: 0 Prozent)
- Hebesatz der Grundsteuer A: 390 Prozent (Durchschnitt in Deutschland: 0 Prozent)
- Hebesatz der Grundsteuer B: 390 Prozent (Durchschnitt in Deutschland: 0 Prozent)
Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.
In eigener Sache
Wir hoffen, dass Sie Ihre gesuchten Informationen finden konnten und dieser Artikel all Ihre Fragen zur Gemeinde Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) beantworten konnte. Gerne dürfen Sie diese Daten auch für Ihre eigenen Publikationen verwenden, seien es Hausaufgaben in Schule, Ausbildung oder Studium, gedruckte oder digitale Publikationen, regionale Webseiten oder persönliche Projekte.
Wir bitten allerdings um eine Quellenangabe in der folgenden Form:
- Gedruckte und digitale Werke: „Quelle: stadtistik.de – Zahlen, Daten und Fakten zu allen deutschen Städten und Gemeinden“
- Online-Publikationen: Verlinkung mit dem folgenden Code: „Quelle: <a href=“https://stadtistik.de/stadt/rosenheim-landkreis-altenkirchen-07132095″>Informationen zu Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) auf stadtistik.de</a> – Zahlen, Daten und Fakten zu allen deutschen Städten und Gemeinden“
Quellenangaben
Die in diesem Artikel verwendeten Daten stammen ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen des Bundes, der Länder und der Gemeinden und wurden für die Darstellung in der hier vorliegenden Form entsprechend aufbereitet. Die Rohdaten stammen von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder.
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022. Lizenziert unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. | Stand: 06.12.2022