Kreisfreie Stadt Gelsenkirchen

Die kreisfreie Stadt Gelsenkirchen liegt im Reisegebiet Ruhrgebiet im Land Nordrhein-Westfalen und hat eine Fläche von 104,94 km². Insgesamt leben in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen 263.000 Menschen (Stand: 31.12.2022).

Das nominale Bruttoinlandsprodukt in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen liegt bei 173.098.408 Euro (Stand: 2021).

Bevölkerung in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen

Die kreisfreie Stadt Gelsenkirchen hat eine Gesamtbevölkerung von 263.000 Personen und belegt damit den 82. Platz unter allen 400 Kreisen, kreisfreien Städten und Stadtkreisen in der Bundesrepublik Deutschland.

Von diesen Einwohnern sind 130.545 Personen männlich und 132.455 Personen weiblich. Das Durchschnittsalter in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen beträgt 43,0 Jahre, bei den männlichen Bewohnern sind es 41,6 Jahre und bei den weiblichen Bewohnern 44,4 Jahre.

Zugezogen sind im Jahr 2021 insgesamt 13.235 Personen, weggezogen sind im gleichen Jahr 11.552 Personen.

Im Jahr 2022 gab es 2.808 Geburten in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen, davon 1.447 männliche und 1.361 weibliche Babys. Das Durchschnittsalter der Mutter bei der Geburt war 29,8 Jahre. Bei Müttern, die das erste Kind gebaren, lag das Durchschnittsalter bei 28,2 Jahren. Mütter, die mindestens das 2. Kind gebaren, waren bei der Geburt im Durchschnitt 30,2 Jahre alt.

Es gab im Jahr 2022 1.246 Hochzeiten und 395 Scheidungen in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen. Von den geschiedenen Paaren waren 182 Paare kinderlos, 98 hatten 1 Kind und 115 Paare hatten 2 oder mehr Kinder. Insgesamt waren in dem Jahr 393 Kinder von Scheidungen betroffen.

Im Jahr 2021 gab es in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen 3.630 Todesfälle zu beklagen, darunter 1.795 männliche und 1.835 weibliche Personen. Von diesen 3.630 Verstorbenen waren 1.247 Personen 85 Jahre alt oder älter.

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Fläche und Flächennutzung in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen

Die kreisfreie Stadt Gelsenkirchen hat eine Gesamtfläche von 104,94 km² oder 10.494 ha. Das bedeutet den 356. Platz unter den 400 Kreisen, Stadtkreisen und kreisfreien Städten in der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Flächengröße.

Diese Fläche teilt sich auf in 5.956 ha Siedlungsfläche, 1.586 ha Verkehrsfläche, 2.808 ha Vegetationsfläche und 145 ha Gewässerfläche.

Die Vegetationsfläche teilt sich weiter auf in 1.193 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, 945 ha Waldfläche, 483 ha Gehölzfläche, 0 ha Heidefläche, 0 ha Moorfläche, 3 ha Sumpffläche und 184 ha vegetationslose Fläche.

Die Gewässerfläche teilt sich weiter auf in 79 ha Fließgewässer, 42 ha stehendes Gewässer, 23 ha Hafenbecken und 0 ha Meeresfläche.

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Wirtschaft und Arbeit in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen

Es gibt in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen insgesamt 7.158 Unternehmen (Stand: 2021) mit 7.711 Standorten oder Niederlassungen (Stand: 2021).

Von diesen 7.711 Niederlassungen sind 6.405 mit 0 bis 9 angestellten Beschäftigten, 1.013 mit 10 bis 49 angestellten Beschäftigten, 235 mit 50 bis 249 Beschäftigten und 58 mit 250 oder mehr Beschäftigten.

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen liegt bei 173.098.408 Euro (Stand: 2021. Das ergibt ein BIP pro Einwohner von 33.754 Euro und ein BIP pro Erwerbstätigem von 76.217 Euro.

Die Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen liegt bei -661.863.592 Euro.

Aufgeteilt nach Wirtschaftsbereichen anhand der WZ 2008 ergibt sich für die Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen folgendes Bild:

  • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei: 3.003.000 Euro
  • Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe: 2.097.733.000 Euro
  • Verarbeitendes Gewerbe: 1.515.364.000 Euro
  • Baugewerbe: 424.129.000 Euro
  • Handel, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe, Information und Kommunikation: 1.181.145.000 Euro
  • Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen: 1.773.373.000 Euro
  • Öffentl. u. sonst. Dienstleister, Erziehung, Gesundheit: -1.846.278.296 Euro

Es gibt in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen insgesamt 84.335 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Stand: 30.06.2022), darunter 46.045 männliche und 38.290 weibliche Personen. Diese Zahlen beinhalten auch Personen, die nicht in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen wohnen. Von den Bewohnern sind 89.128 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, darunter 50.552 männliche und 38.576 weibliche Bewohner.

Die durchschnittliche Arbeitslosenzahl im Jahr 2022 lag bei 18.528 Personen, darunter 8.745 Langzeitarbeitslose, die länger als 12 Monate arbeitslos gemeldet waren. In der Altersklasse 15-24 Jahre gab es 1.663 Arbeitslose, in der Altersklasse 55-64 waren es 3.253 Arbeitslose.

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Wohnsituation in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen

Es gibt in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen insgesamt 38.044 Wohngebäude. Darunter sind 15.374 Einfamilienhäuser, 4.560 Zweifamilienhäuser, 18.056 Mehrfamilienhäuser und 54 Wohnheime. Die gesamte Wohnfläche in beträgt 10.176.900 Quadratmeter (qm).

Die Gesamtzahl an Wohnungen in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen liegt bei 137.313. Darunter sind 2.339 Wohnungen mit 1 Raum, 17.277 Wohnungen mit 2 Räumen, 44.928 Wohnungen mit 3 Räumen, 45.326 Wohnungen mit 4 Räumen, 15.940 Wohnungen mit 5 Räumen, 6.905 Wohnungen mit 6 Räumen und 4.589 Wohnungen mit 7 oder mehr Räumen.

Bitte beachten Sie, dass hierbei auch Einfamilienhäuser als eine Wohnung und Zweifamilienhäuser als zwei Wohnungen gerechnet werden.

Bezüglich der Größe der Wohnungen wurde letztmalig im Rahmen des Zensus im Jahr 2011 die Anzahl der Wohnungen festgestellt. Die nächste Erhebung dieser Art fand im Jahr 2022 statt, wobei die Ergebnisse erst im Frühjahr 2024 veröffentlicht werden. Wir werden die hier aufgeführten Daten anschließend aktualisieren.

In Gelsenkirchen gab es im Jahr 2011 insgesamt 137.313 Wohnungen und die folgende Anzahl an Wohnungen je Wohnungsgröße:

  • Unter 40 qm: 6.115 Wohnungen
  • 40 bis 59 qm: 38.818 Wohnungen
  • 60 bis 79 qm: 48.770 Wohnungen
  • 80 bis 99 qm: 22.051 Wohnungen
  • 100 bis 119 qm: 9.737 Wohnungen
  • 120 bis 139 qm: 6.134 Wohnungen
  • 140 bis 159 qm: 2.654 Wohnungen
  • 160 bis 179 qm: 1.358 Wohnungen
  • 180 bis 199 qm: 552 Wohnungen
  • 200 und mehr qm: 1.115 Wohnungen

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Tourismus in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen

In Gelsenkirchen gibt es insgesamt 22 Beherbergungsbetriebe. Zu den Beherbergungsbetrieben zählen sowohl Hotels als auch Pensionen. Aber auch Campingplätze und Unterkünfte, die Gäste nur im Nebenerwerb beherbergen, zählen dazu.

Insgesamt gibt es in diesen 22 Beherbergungsbetrieben 2.130 Betten, in der Behördensprache angebotene Schlafgelegenheiten genannt.

Im Jahr 2022 gab es insgesamt 112.269 Gäste in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen, die mindestens eine Übernachtung in einem der Beherbergungsbetriebe hatte. Diese 112.269 Gäste hatten insgesamt 308.432 Übernachtungen, im Durchschnitt also 2,75 Nächte pro Gast.

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Steueraufkommen in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen

Den Gemeiden in Deutschland stehen verschiedene Steuerarten zu. Sie erhalten neben der Gewerbesteuer (abzüglich Gewerbesteuerumlage), der Grundsteuer A und der Grundsteuer B auch 15% des Aufkommens an Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer und 12% des Aufkommens der Kapitalertragsteuer nach § 43, Abs. 1, Satz 1, Nummer 5-7 und 8-12 und § 43, Abs. 1, Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Daneben stehen ihnen auch ein Anteil an der Umsatzsteuer und die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern wie Schankerlaubnissteuer, Jagdsteuer, Fischereisteuer, Getränkesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer zu.

Nicht alle dieser Steuerarten werden jedoch gesondert erfasst und publiziert, so dass wir uns auf die bekannten Steuereinnahmen der Gemeinden beschränken müssen. Glücklicherweise werden die wichtigsten und am meisten Steuereinnahmen generierenden Steuerarten jedoch erfasst und auch publiziert, so dass sich ein gutes Bild über die Steuereinnahmen der Gemeinden in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen ergibt.

Für die Gemeinden in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen ergibt das für das Jahr 2021  folgende Einnahmen:

  • Gewerbesteuer inkl. Gewerbesteuerumlage: 101.862.782 Euro
  • Gewerbesteuer (Gewerbesteuerumlage bereits abgezogen): 94.429.807 Euro
  • Grundsteuer A: 51.699 Euro
  • Grundsteuer B: 47.762.326 Euro
  • Einkommensteuer (Gemeindeanteil): 92.683.886 Euro
  • Umsatzsteuer (Gemeindeanteil): 23.983.954 Euro
  • Gesamte Steuereinnahmen (ohne örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern): 228.897.384 Euro

Der Steuersatz für die Gewerbesteuer, die Grundsteuer A und die Grundsteuer B unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Jede Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest, der bestimmt, wie viel Steuer zu zahlen ist. Dazu wird der Hebesatz mit dem allgemeinen Steuermessbetrag multipliziert.

Sie finden die Hebesätze der einzelnen Gemeinden auf der Seite der jeweiligen Gemeinde, die Sie über die Links im nächsten Abschnitt aufrufen können.

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Städte und Gemeiden in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen

Die kreisfreie Stadt Gelsenkirchen beinhaltet die Städte und Gemeinden in der folgenden Tabelle:

Stadt PLZ Einwohner Fläche (ha)
Gelsenkirchen 45879 263.000 104,94

In eigener Sache

Wir hoffen, dass Sie Ihre gesuchten Informationen finden konnten und dieser Artikel all Ihre Fragen zum Thema Kreisfreie Stadt Gelsenkirchen beantworten konnte. Gerne dürfen Sie diese Daten auch für Ihre eigenen Publikationen verwenden, seien es Hausaufgaben in Schule, Ausbildung oder Studium, gedruckte oder digitale Publikationen, regionale Webseiten oder persönliche Projekte.

Wir bitten allerdings um eine Quellenangabe in der folgenden Form:

  • Gedruckte und digitale Werke: „Quelle: stadtistik.de – Zahlen, Daten und Fakten zu allen deutschen Städten und Gemeinden“
  • Online-Publikationen: Verlinkung mit dem folgenden Code: „Quelle: <a href=“https://stadtistik.de/kreis/kreisfreie-stadt-gelsenkirchen″>Informationen zu Gelsenkirchen auf stadtistik.de</a> – Zahlen, Daten und Fakten zu allen deutschen Städten und Gemeinden“

Quellenangaben

Die in diesem Artikel verwendeten Daten stammen ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen des Bundes, der Länder und der Gemeinden und wurden für die Darstellung in der hier vorliegenden Form entsprechend aufbereitet. Die Rohdaten stammen von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder.

© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022. Lizenziert unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. | Stand: 06.12.2022

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