Kaiserhammer Forst-Ost – Zahlen, Daten und Fakten

Das unbewohnte gemeindefreie Gebiet Kaiserhammer Forst-Ost liegt im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge im Bundesland Bayern und gehört zum Reisegebiet 0. Sie hat eine Fläche von 8,01 km² und liegt damit auf Platz 9.169 der flächenreichsten Gemeinden in Deutschland.

Kaiserhammer Forst-Ost hat 0 Einwohner (Stand: 31.12.2022), was Platz 11.729 in der Liste der bevölkerungsreichsten Gemeiden in Deutschland bedeutet. Dies entspricht eine Bevölkerungsdichte von 0,0 Einwohnern pro km², was Kaiserhammer Forst-Ost zu einer Stadt mit nicht vorhandener Besiedelung macht. Kaiserhammer Forst-Ost liegt damit auf Platz 11.729 der am dichtesten besiedelten Gemeinden in Deutschland.

Die Postleitzahl der Verwaltung ist 0, der Amtliche Gemeindeschlüssel (AGS) lautet 09479453 und der Amtliche Regionalschlüssel (ARS) lautet 094799453453. Die geografischen Mittelpunktkoordinaten von Kaiserhammer Forst-Ost sind Längengrad 0 und Breitengrad 0.

Die Anschrift der Verwaltung lautet:

0
0
0 0

In diesem Artikel präsentieren wir Ihnen die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten zur Stadt Kaiserhammer Forst-Ost. Dies beinhaltet verschiedene Informationen zur historischen und aktuellen Bevölkerung, dem Alter der Bevölkerung und der Fläche und Flächennutzung der Stadt.

Außerdem erläutern wir Daten zur Arbeitssituation und Wohnsituation in Kaiserhammer Forst-Ost, geben Informationen zum Einkommen und Steueraufkommen der Bevölkerung, zeigen Daten zum Tourismus in Kaiserhammer Forst-Ost und zu den Steuereinnahmen der Gemeinde.

Fläche und Flächennutzung von Kaiserhammer Forst-Ost

Kaiserhammer Forst-Ost hat eine Gesamtfläche von 8,01 km² oder 801 ha (Hektar) und liegt damit auf Platz 9.169 der flächenreichsten Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesamtfläche teilt sich auf in 0 ha Siedlungsfläche, 27 ha Verkehrsfläche, 772 ha Vegetationsfläche und 2 ha Gewässerfläche.

Zu den 772 ha Vegetationsfläche gehören unter anderem 7 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, 762 ha Waldfläche, 0 ha Gehölz, 0 ha Heide, 0 ha Moor, 0 ha Sumpfgebiet und 3 ha vegetationslose Fläche.

Die 2 ha Gewässerfläche teilen sich auf in 1 ha Fließgewässer, 1 ha stehendes Gewässer, 0 ha Hafenbecken und 0 ha Meer.

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Bevölkerung von Kaiserhammer Forst-Ost

Die Gesamtbevölkerung von Kaiserhammer Forst-Ost beträgt 0 Einwohner (Stand 31.12.2022), darunter 0 männliche und 0 weibliche Einwohner. Kaiserhammer Forst-Ost liegt auf Platz 11.729 der bevölkerungsreichsten Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland.

Bezüglich der Gesamtfläche von 8,01 km² ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 0,0 Einwohnern pro km² und der 11.729. Platz auf der Liste der am dichtesten besiedelten Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland. Laut der amtlichen Einteilung des Verstädterungsgrades ist Kaiserhammer Forst-Ost damit eine Gemeinde mit nicht vorhandener Besiedelung.

Im Jahr 2022 gab es in Kaiserhammer Forst-Ost 0 Geburten. Dem stehen im gleichen Jahr 0 Todesfälle gegenüber.

Das Durchschnittsalter der Einwohner von Kaiserhammer Forst-Ost beträgt 0,00 Jahre und liegt damit unter dem bundesweiten Durchschnitt von 44,7 Jahren.

Bezüglich der Altersstruktur lässt sich die Bevölkerung von Kaiserhammer Forst-Ost wie folgt einteilen:

  • Unter 3 Jahren: 0 (männlich: 0, weiblich: 0)
  • 3-5 Jahre: 0 (männlich: 0, weiblich: 0)
  • 6-9 Jahre: 0 (männlich: 0, weiblich: 0)
  • 10-14 Jahre: 0 (männlich: 0, weiblich: 0)
  • 15-17 Jahre: 0 (männlich: 0, weiblich: 0)
  • 18-19 Jahre: 0 (männlich: 0, weiblich: 0)
  • 20-24 Jahre: 0 (männlich: 0, weiblich: 0)
  • 25-29 Jahre: 0 (männlich: 0, weiblich: 0)
  • 30-34 Jahre: 0 (männlich: 0, weiblich: 0)
  • 35-39 Jahre: 0 (männlich: 0, weiblich: 0)
  • 40-44 Jahre: 0 (männlich: 0, weiblich: 0)
  • 45-49 Jahre: 0 (männlich: 0, weiblich: 0)
  • 50-54 Jahre: 0 (männlich: 0, weiblich: 0)
  • 55-59 Jahre: 0 (männlich: 0, weiblich: 0)
  • 60-64 Jahre: 0 (männlich: 0, weiblich: 0)
  • 65-74 Jahre: 0 (männlich: 0, weiblich: 0)
  • 75 Jahre und älter: 0 (männlich: 0, weiblich: 0)

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Arbeitssituation in Kaiserhammer Forst-Ost

Es gibt in Kaiserhammer Forst-Ost insgesamt 0 lohn- und einkommensteuerpflichtige Personen mit einem Gesamteinkommen von Euro.

Von diesen 0 Beschäftigten sind 0 am Wohnort beschäftigt, darunter 0 männliche und 0 weibliche Beschäftigte (Stand 2018). Diese Einwohner arbeiten also in ihrem Wohnort Kaiserhammer Forst-Ost selbst.

Bei den übrigen Beschäftigten aus Kaiserhammer Forst-Ost handelt es sich um Pendler, die an einem anderen Ort arbeiten. Es lässt sich jedoch nicht sagen, wie viele der Pendler in einem Nachbarort arbeiten und wie viele einen weiter entfernten Arbeitsplatz haben.

In Kaiserhammer Forst-Ost sind insgesamt 0 Personen arbeitslos gemeldet, darunter 0 Langzeitarbeitslose, die mindestens ein Jahr lang arbeitslos sind. Es gibt in Kaiserhammer Forst-Ost 0 junge Arbeitslose unter 25 Jahren und ältere Arbeitslose ab 55 Jahren, die in der Gesamtzahl der 0 Arbeitslosen bereits enthalten sind.

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Wohnsituation in Kaiserhammer Forst-Ost

Es gibt in Kaiserhammer Forst-Ost insgesamt 0 Wohngebäude. Darunter sind 0 Einfamilienhäuser, 0 Zweifamilienhäuser und 0 Mehrfamilienhäuser. Die gesamte Wohnfläche in Kaiserhammer Forst-Ost beträgt 0 Quadratmeter (qm).

Die Gesamtzahl an Wohnungen in Kaiserhammer Forst-Ost liegt bei 0. Aufgeteilt nach der Anzahl der Zimmer ergeben sich folgende Zahlen:

  • 0 Wohnungen mit 1 Zimmer
  • 0 Wohnungen mit 2 Zimmern
  • 0 Wohnungen mit 3 Zimmern
  • 0 Wohnungen mit 4 Zimmern
  • 0 Wohnungen mit 5 Zimmern
  • 0 Wohnungen mit 6 Zimmern
  • 0 Wohnungen mit 7 oder mehr Zimmern

Bitte beachten Sie, dass hierbei auch Einfamilienhäuser als eine Wohnung und Zweifamilienhäuser als zwei Wohnungen gerechnet werden.

Bezüglich der Größe der Wohnungen wurde letztmalig im Rahmen des Zensus im Jahr 2011 die Anzahl der Wohnungen festgestellt. Die nächste Erhebung dieser Art fand im Jahr 2022 statt, wobei die Ergebnisse voraussichtlich erst im April 2024 veröffentlicht werden. Wir werden die hier aufgeführten Daten anschließend aktualisieren.

In Kaiserhammer Forst-Ost gab es im Jahr 2011 insgesamt Wohnungen und die folgende Anzahl an Wohnungen je Wohnungsgröße:

  • Unter 40 qm: 0 Wohnungen
  • 40 bis 59 qm: 0 Wohnungen
  • 60 bis 79 qm: 0 Wohnungen
  • 80 bis 99 qm: 0 Wohnungen
  • 100 bis 119 qm: 0 Wohnungen
  • 120 bis 139 qm: 0 Wohnungen
  • 140 bis 159 qm: 0 Wohnungen
  • 160 bis 179 qm: 0 Wohnungen
  • 180 bis 199 qm: 0 Wohnungen
  • 200 und mehr qm: 0 Wohnungen

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Tourismus in Kaiserhammer Forst-Ost

In Kaiserhammer Forst-Ost gibt es insgesamt 0 Beherbergungsbetriebe. Zu den Beherbergungsbetrieben zählen sowohl Hotels als auch Pensionen. Aber auch Campingplätze und Unterkünfte, die Gäste nur im Nebenerwerb beherbergen, zählen dazu.

Insgesamt gibt es in diesen 0 Beherbergungsbetrieben 0 Betten, in der Behördensprache angebotene Schlafgelegenheiten genannt.

Im Jahr 2021 gab es insgesamt 0 Gäste in Kaiserhammer Forst-Ost, die mindestens eine Übernachtung in einem der Beherbergungsbetriebe hatte. Diese 0 Gäste hatten insgesamt 0 Übernachtungen in Kaiserhammer Forst-Ost, im Durchschnitt also 0,00 Nächte pro Gast.

Auf Basis der Kreisverwaltung gibt es noch weitere Daten zum Tourismus in der Region. Im gesamten Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge gab es im Jahr 130.616 Gäste mit 368.649 Übernachtungen, also im Durchschnitt 2,82 Übernachtungen pro Gast.

Dabei kamen 125.024 Gäste mit 353.485 Übernachtungen (im Durchschnitt 2,83 Nächte pro Gast) mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und 5.592 Gäste mit 15.164 Übernachtungen (im Durchschnitt 2,71 Nächte pro Gast) mit Wohnsitz im Ausland.

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Steueraufkommen in Kaiserhammer Forst-Ost

Den Gemeiden in Deutschland stehen verschiedene Steuerarten zu. Sie erhalten neben der Gewerbesteuer (abzüglich Gewerbesteuerumlage), der Grundsteuer A und der Grundsteuer B auch 15% des Aufkommens an Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer und 12% des Aufkommens der Kapitalertragsteuer nach § 43, Abs. 1, Satz 1, Nummer 5-7 und 8-12 und § 43, Abs. 1, Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Daneben stehen ihnen auch ein Anteil an der Umsatzsteuer und die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern wie Schankerlaubnissteuer, Jagdsteuer, Fischereisteuer, Getränkesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer zu.

Nicht alle dieser Steuerarten werden jedoch gesondert erfasst und publiziert, so dass wir uns auf die bekannten Steuereinnahmen der Gemeinden beschränken müssen. Glücklicherweise werden die wichtigsten und am meisten Steuereinnahmen generierenden Steuerarten jedoch erfasst und auch publiziert, so dass sich ein gutes Bild über die Steuereinnahmen der Gemeinde Kaiserhammer Forst-Ost ergibt.

Für Kaiserhammer Forst-Ost ergibt das folgende Einnahmen:

  • Gewerbesteuer (inkl. Gewerbesteuerumlage): 0 Euro
  • Gewerbesteuer (ohne Gewerbesteuerumlage): 0 Euro
  • Grundsteuer A: 0 Euro
  • Grundsteuer B: 0 Euro
  • Einkommensteuer (Gemeindeanteil): 0 Euro
  • Umsatzsteuer (Gemeindeanteil): 0 Euro
  • Gesamte Steuereinnahmen (ohne örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern): 0 Euro

Der Steuersatz für die Gewerbesteuer, die Grundsteuer A und die Grundsteuer B unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Jede Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest, der bestimmt, wie viel Steuer zu zahlen ist. Dazu wird der Hebesatz mit dem allgemeinen Steuermessbetrag multipliziert.

Die verschiedenen Hebesätze in Kaiserhammer Forst-Ost sind:

  • Hebesatz der Gewerbesteuer: 0 Prozent (Durchschnitt in Deutschland: 0 Prozent)
  • Hebesatz der Grundsteuer A: 0 Prozent (Durchschnitt in Deutschland: 0  Prozent)
  • Hebesatz der Grundsteuer B: 0 Prozent (Durchschnitt in Deutschland: 0 Prozent)

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

In eigener Sache

Wir hoffen, dass Sie Ihre gesuchten Informationen finden konnten und dieser Artikel all Ihre Fragen zur Gemeinde Kaiserhammer Forst-Ost beantworten konnte. Gerne dürfen Sie diese Daten auch für Ihre eigenen Publikationen verwenden, seien es Hausaufgaben in Schule, Ausbildung oder Studium, gedruckte oder digitale Publikationen, regionale Webseiten oder persönliche Projekte.

Wir bitten allerdings um eine Quellenangabe in der folgenden Form:

  • Gedruckte und digitale Werke: „Quelle: stadtistik.de – Zahlen, Daten und Fakten zu allen deutschen Städten und Gemeinden“
  • Online-Publikationen: Verlinkung mit dem folgenden Code: „Quelle: <a href=“https://stadtistik.de/stadt/kaiserhammer-forst-ost-09479453″>Informationen zu Kaiserhammer Forst-Ost auf stadtistik.de</a> – Zahlen, Daten und Fakten zu allen deutschen Städten und Gemeinden“

Quellenangaben

Die in diesem Artikel verwendeten Daten stammen ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen des Bundes, der Länder und der Gemeinden und wurden für die Darstellung in der hier vorliegenden Form entsprechend aufbereitet. Die Rohdaten stammen von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder.

© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022. Lizenziert unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. | Stand: 06.12.2022

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