Kaltenkirchen – Zahlen, Daten und Fakten

Die Stadt Kaltenkirchen liegt im Kreis Segeberg im Bundesland Schleswig-Holstein und gehört zum Reisegebiet übriges Schleswig-Holstein. Sie hat eine Fläche von 23,11 km² und liegt damit auf Platz 5.108 der flächenreichsten Gemeinden in Deutschland.

Kaltenkirchen hat 23.538 Einwohner (Stand: 31.12.2022), was Platz 583 in der Liste der bevölkerungsreichsten Gemeiden in Deutschland bedeutet. Dies entspricht eine Bevölkerungsdichte von 1018,52 Einwohnern pro km², was Kaltenkirchen zu einer Stadt mit mittlerer Besiedlungsdichte macht. Kaltenkirchen liegt damit auf Platz 290 der am dichtesten besiedelten Gemeinden in Deutschland.

Die Postleitzahl der Verwaltung ist 24568, der Amtliche Gemeindeschlüssel (AGS) lautet 01060044 und der Amtliche Regionalschlüssel (ARS) lautet 010600044044. Die geografischen Mittelpunktkoordinaten von Kaltenkirchen sind Längengrad 53,838257 und Breitengrad 9,959311.

Die Anschrift der Verwaltung lautet:

Stadtverwaltung Kaltenkirchen
Holstenstraße 14
24568 Kaltenkirchen

In diesem Artikel präsentieren wir Ihnen die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten zur Stadt Kaltenkirchen. Dies beinhaltet verschiedene Informationen zur historischen und aktuellen Bevölkerung, dem Alter der Bevölkerung und der Fläche und Flächennutzung der Stadt.

Außerdem erläutern wir Daten zur Arbeitssituation und Wohnsituation in Kaltenkirchen, geben Informationen zum Einkommen und Steueraufkommen der Bevölkerung, zeigen Daten zum Tourismus in Kaltenkirchen und zu den Steuereinnahmen der Gemeinde.

Fläche und Flächennutzung von Kaltenkirchen

Kaltenkirchen hat eine Gesamtfläche von 23,11 km² oder 2.311 ha (Hektar) und liegt damit auf Platz 5.108 der flächenreichsten Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesamtfläche teilt sich auf in 798 ha Siedlungsfläche, 228 ha Verkehrsfläche, 1.257 ha Vegetationsfläche und 29 ha Gewässerfläche.

Zu den 1.257 ha Vegetationsfläche gehören unter anderem 955 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, 298 ha Waldfläche, 2 ha Gehölz, 1 ha Heide, 0 ha Moor, 0 ha Sumpfgebiet und 0 ha vegetationslose Fläche.

Die 29 ha Gewässerfläche teilen sich auf in 4 ha Fließgewässer, 24 ha stehendes Gewässer, 0 ha Hafenbecken und 0 ha Meer.

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Bevölkerung von Kaltenkirchen

Die Gesamtbevölkerung von Kaltenkirchen beträgt 23.538 Einwohner (Stand 31.12.2022), darunter 11.431 männliche und 12.107 weibliche Einwohner. Kaltenkirchen liegt auf Platz 583 der bevölkerungsreichsten Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland.

Bezüglich der Gesamtfläche von 23,11 km² ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 1018,52 Einwohnern pro km² und der 290. Platz auf der Liste der am dichtesten besiedelten Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland. Laut der amtlichen Einteilung des Verstädterungsgrades ist Kaltenkirchen damit eine Gemeinde mit mittlerer Besiedlungsdichte.

Im Jahr 2022 gab es in Kaltenkirchen 254 Geburten. Dem stehen im gleichen Jahr 237 Todesfälle gegenüber.

Das Durchschnittsalter der Einwohner von Kaltenkirchen beträgt 42,50 Jahre und liegt damit unter dem bundesweiten Durchschnitt von 44,7 Jahren.

Bezüglich der Altersstruktur lässt sich die Bevölkerung von Kaltenkirchen wie folgt einteilen:

  • Unter 3 Jahren: 764 (männlich: 371, weiblich: 393)
  • 3-5 Jahre: 767 (männlich: 410, weiblich: 357)
  • 6-9 Jahre: 985 (männlich: 487, weiblich: 498)
  • 10-14 Jahre: 1.266 (männlich: 647, weiblich: 619)
  • 15-17 Jahre: 769 (männlich: 420, weiblich: 349)
  • 18-19 Jahre: 475 (männlich: 238, weiblich: 237)
  • 20-24 Jahre: 1.288 (männlich: 664, weiblich: 624)
  • 25-29 Jahre: 1.425 (männlich: 719, weiblich: 706)
  • 30-34 Jahre: 1.551 (männlich: 805, weiblich: 746)
  • 35-39 Jahre: 1.544 (männlich: 792, weiblich: 752)
  • 40-44 Jahre: 1.636 (männlich: 789, weiblich: 847)
  • 45-49 Jahre: 1.498 (männlich: 730, weiblich: 768)
  • 50-54 Jahre: 1.718 (männlich: 851, weiblich: 867)
  • 55-59 Jahre: 1.808 (männlich: 910, weiblich: 898)
  • 60-64 Jahre: 1.452 (männlich: 712, weiblich: 740)
  • 65-74 Jahre: 2.300 (männlich: 998, weiblich: 1.302)
  • 75 Jahre und älter: 2.292 (männlich: 888, weiblich: 1.404)

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Arbeitssituation in Kaltenkirchen

Es gibt in Kaltenkirchen insgesamt 11.066 lohn- und einkommensteuerpflichtige Personen mit einem Gesamteinkommen von Euro.

Von diesen 11.066 Beschäftigten sind 10.183 am Wohnort beschäftigt, darunter 5.529 männliche und 4.654 weibliche Beschäftigte (Stand 2018). Diese Einwohner arbeiten also in ihrem Wohnort Kaltenkirchen selbst.

Bei den übrigen Beschäftigten aus Kaltenkirchen handelt es sich um Pendler, die an einem anderen Ort arbeiten. Es lässt sich jedoch nicht sagen, wie viele der Pendler in einem Nachbarort arbeiten und wie viele einen weiter entfernten Arbeitsplatz haben.

In Kaltenkirchen sind insgesamt 730 Personen arbeitslos gemeldet, darunter 258 Langzeitarbeitslose, die mindestens ein Jahr lang arbeitslos sind. Es gibt in Kaltenkirchen 65 junge Arbeitslose unter 25 Jahren und ältere Arbeitslose ab 55 Jahren, die in der Gesamtzahl der 730 Arbeitslosen bereits enthalten sind.

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Wohnsituation in Kaltenkirchen

Es gibt in Kaltenkirchen insgesamt 5.151 Wohngebäude. Darunter sind 4.204 Einfamilienhäuser, 283 Zweifamilienhäuser und 657 Mehrfamilienhäuser. Die gesamte Wohnfläche in Kaltenkirchen beträgt 997.700 Quadratmeter (qm).

Die Gesamtzahl an Wohnungen in Kaltenkirchen liegt bei 8.955. Aufgeteilt nach der Anzahl der Zimmer ergeben sich folgende Zahlen:

  • 225 Wohnungen mit 1 Zimmer
  • 809 Wohnungen mit 2 Zimmern
  • 2.017 Wohnungen mit 3 Zimmern
  • 2.091 Wohnungen mit 4 Zimmern
  • 1.847 Wohnungen mit 5 Zimmern
  • 1.103 Wohnungen mit 6 Zimmern
  • 863 Wohnungen mit 7 oder mehr Zimmern

Bitte beachten Sie, dass hierbei auch Einfamilienhäuser als eine Wohnung und Zweifamilienhäuser als zwei Wohnungen gerechnet werden.

Bezüglich der Größe der Wohnungen wurde letztmalig im Rahmen des Zensus im Jahr 2011 die Anzahl der Wohnungen festgestellt. Die nächste Erhebung dieser Art fand im Jahr 2022 statt, wobei die Ergebnisse voraussichtlich erst im April 2024 veröffentlicht werden. Wir werden die hier aufgeführten Daten anschließend aktualisieren.

In Kaltenkirchen gab es im Jahr 2011 insgesamt Wohnungen und die folgende Anzahl an Wohnungen je Wohnungsgröße:

  • Unter 40 qm: 267 Wohnungen
  • 40 bis 59 qm: 1.615 Wohnungen
  • 60 bis 79 qm: 2.435 Wohnungen
  • 80 bis 99 qm: 1.122 Wohnungen
  • 100 bis 119 qm: 1.389 Wohnungen
  • 120 bis 139 qm: 1.107 Wohnungen
  • 140 bis 159 qm: 492 Wohnungen
  • 160 bis 179 qm: 196 Wohnungen
  • 180 bis 199 qm: 146 Wohnungen
  • 200 und mehr qm: 186 Wohnungen

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Tourismus in Kaltenkirchen

In Kaltenkirchen gibt es insgesamt 2 Beherbergungsbetriebe. Zu den Beherbergungsbetrieben zählen sowohl Hotels als auch Pensionen. Aber auch Campingplätze und Unterkünfte, die Gäste nur im Nebenerwerb beherbergen, zählen dazu.

Insgesamt gibt es in diesen 2 Beherbergungsbetrieben 0 Betten, in der Behördensprache angebotene Schlafgelegenheiten genannt.

Im Jahr 2021 gab es insgesamt 0 Gäste in Kaltenkirchen, die mindestens eine Übernachtung in einem der Beherbergungsbetriebe hatte. Diese 0 Gäste hatten insgesamt 0 Übernachtungen in Kaltenkirchen, im Durchschnitt also 0,00 Nächte pro Gast.

Auf Basis der Kreisverwaltung gibt es noch weitere Daten zum Tourismus in der Region. Im gesamten Kreis Segeberg gab es im Jahr 245.778 Gäste mit 700.457 Übernachtungen, also im Durchschnitt 2,85 Übernachtungen pro Gast.

Dabei kamen 211.311 Gäste mit 620.909 Übernachtungen (im Durchschnitt 2,94 Nächte pro Gast) mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und 34.467 Gäste mit 79.548 Übernachtungen (im Durchschnitt 2,31 Nächte pro Gast) mit Wohnsitz im Ausland.

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Steueraufkommen in Kaltenkirchen

Den Gemeiden in Deutschland stehen verschiedene Steuerarten zu. Sie erhalten neben der Gewerbesteuer (abzüglich Gewerbesteuerumlage), der Grundsteuer A und der Grundsteuer B auch 15% des Aufkommens an Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer und 12% des Aufkommens der Kapitalertragsteuer nach § 43, Abs. 1, Satz 1, Nummer 5-7 und 8-12 und § 43, Abs. 1, Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Daneben stehen ihnen auch ein Anteil an der Umsatzsteuer und die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern wie Schankerlaubnissteuer, Jagdsteuer, Fischereisteuer, Getränkesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer zu.

Nicht alle dieser Steuerarten werden jedoch gesondert erfasst und publiziert, so dass wir uns auf die bekannten Steuereinnahmen der Gemeinden beschränken müssen. Glücklicherweise werden die wichtigsten und am meisten Steuereinnahmen generierenden Steuerarten jedoch erfasst und auch publiziert, so dass sich ein gutes Bild über die Steuereinnahmen der Gemeinde Kaltenkirchen ergibt.

Für Kaltenkirchen ergibt das folgende Einnahmen:

  • Gewerbesteuer (inkl. Gewerbesteuerumlage): 18.545.207 Euro
  • Gewerbesteuer (ohne Gewerbesteuerumlage): 16.837.099 Euro
  • Grundsteuer A: 12.730 Euro
  • Grundsteuer B: 3.193.291 Euro
  • Einkommensteuer (Gemeindeanteil): 10.152.329 Euro
  • Umsatzsteuer (Gemeindeanteil): 2.383.317 Euro
  • Gesamte Steuereinnahmen (ohne örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern): 32.578.766 Euro

Der Steuersatz für die Gewerbesteuer, die Grundsteuer A und die Grundsteuer B unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Jede Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest, der bestimmt, wie viel Steuer zu zahlen ist. Dazu wird der Hebesatz mit dem allgemeinen Steuermessbetrag multipliziert.

Die verschiedenen Hebesätze in Kaltenkirchen sind:

  • Hebesatz der Gewerbesteuer: 380 Prozent (Durchschnitt in Deutschland: 0 Prozent)
  • Hebesatz der Grundsteuer A: 315 Prozent (Durchschnitt in Deutschland: 0  Prozent)
  • Hebesatz der Grundsteuer B: 315 Prozent (Durchschnitt in Deutschland: 0 Prozent)

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

In eigener Sache

Wir hoffen, dass Sie Ihre gesuchten Informationen finden konnten und dieser Artikel all Ihre Fragen zur Gemeinde Kaltenkirchen beantworten konnte. Gerne dürfen Sie diese Daten auch für Ihre eigenen Publikationen verwenden, seien es Hausaufgaben in Schule, Ausbildung oder Studium, gedruckte oder digitale Publikationen, regionale Webseiten oder persönliche Projekte.

Wir bitten allerdings um eine Quellenangabe in der folgenden Form:

  • Gedruckte und digitale Werke: „Quelle: stadtistik.de – Zahlen, Daten und Fakten zu allen deutschen Städten und Gemeinden“
  • Online-Publikationen: Verlinkung mit dem folgenden Code: „Quelle: <a href=“https://stadtistik.de/stadt/kaltenkirchen-01060044″>Informationen zu Kaltenkirchen auf stadtistik.de</a> – Zahlen, Daten und Fakten zu allen deutschen Städten und Gemeinden“

Quellenangaben

Die in diesem Artikel verwendeten Daten stammen ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen des Bundes, der Länder und der Gemeinden und wurden für die Darstellung in der hier vorliegenden Form entsprechend aufbereitet. Die Rohdaten stammen von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder.

© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022. Lizenziert unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. | Stand: 06.12.2022

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