Rosenheim – Zahlen, Daten und Fakten

Die kreisfreie Stadt Rosenheim ist eine Stadtkreis im Bundesland Bayern und gehört zum Reisegebiet Chiemsee-Alpenland. Sie hat eine Fläche von 37,22 km² und liegt damit auf Platz 3.184 der flächenreichsten Gemeinden in Deutschland.

Rosenheim hat 64.403 Einwohner (Stand: 31.12.2022), was Platz 141 in der Liste der bevölkerungsreichsten Gemeiden in Deutschland bedeutet. Dies entspricht eine Bevölkerungsdichte von 1730,33 Einwohnern pro km², was Rosenheim zu einer Stadt mit hoher Besiedlungsdichte macht. Rosenheim liegt damit auf Platz 76 der am dichtesten besiedelten Gemeinden in Deutschland.

Die Postleitzahl der Verwaltung ist 83022, der Amtliche Gemeindeschlüssel (AGS) lautet 09163000 und der Amtliche Regionalschlüssel (ARS) lautet 091630000000. Die geografischen Mittelpunktkoordinaten von Rosenheim sind Längengrad 47,856358 und Breitengrad 12,128932.

Die Anschrift der Verwaltung lautet:

Stadtverwaltung Rosenheim
Postfach 1209
83013 Rosenheim

In diesem Artikel präsentieren wir Ihnen die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten zur Stadt Rosenheim. Dies beinhaltet verschiedene Informationen zur historischen und aktuellen Bevölkerung, dem Alter der Bevölkerung und der Fläche und Flächennutzung der Stadt.

Außerdem erläutern wir Daten zur Arbeitssituation und Wohnsituation in Rosenheim, geben Informationen zum Einkommen und Steueraufkommen der Bevölkerung, zeigen Daten zum Tourismus in Rosenheim und zu den Steuereinnahmen der Gemeinde.

Fläche und Flächennutzung von Rosenheim

Rosenheim hat eine Gesamtfläche von 37,22 km² oder 3.722 ha (Hektar) und liegt damit auf Platz 3.184 der flächenreichsten Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesamtfläche teilt sich auf in 1.198 ha Siedlungsfläche, 361 ha Verkehrsfläche, 2.047 ha Vegetationsfläche und 116 ha Gewässerfläche.

Zu den 2.047 ha Vegetationsfläche gehören unter anderem 1.335 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, 528 ha Waldfläche, 110 ha Gehölz, 0 ha Heide, 0 ha Moor, 0 ha Sumpfgebiet und 73 ha vegetationslose Fläche.

Die 116 ha Gewässerfläche teilen sich auf in 56 ha Fließgewässer, 60 ha stehendes Gewässer, 0 ha Hafenbecken und 0 ha Meer.

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Bevölkerung von Rosenheim

Die Gesamtbevölkerung von Rosenheim beträgt 64.403 Einwohner (Stand 31.12.2022), darunter 31.922 männliche und 32.481 weibliche Einwohner. Rosenheim liegt auf Platz 141 der bevölkerungsreichsten Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland.

Bezüglich der Gesamtfläche von 37,22 km² ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 1730,33 Einwohnern pro km² und der 76. Platz auf der Liste der am dichtesten besiedelten Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland. Laut der amtlichen Einteilung des Verstädterungsgrades ist Rosenheim damit eine Gemeinde mit hoher Besiedlungsdichte.

Im Jahr 2022 gab es in Rosenheim 648 Geburten. Dem stehen im gleichen Jahr 687 Todesfälle gegenüber.

Das Durchschnittsalter der Einwohner von Rosenheim beträgt 43,10 Jahre und liegt damit unter dem bundesweiten Durchschnitt von 44,7 Jahren.

Bezüglich der Altersstruktur lässt sich die Bevölkerung von Rosenheim wie folgt einteilen:

  • Unter 3 Jahren: 1.971 (männlich: 983, weiblich: 988)
  • 3-5 Jahre: 1.882 (männlich: 985, weiblich: 897)
  • 6-9 Jahre: 2.351 (männlich: 1.222, weiblich: 1.129)
  • 10-14 Jahre: 2.847 (männlich: 1.447, weiblich: 1.400)
  • 15-17 Jahre: 1.766 (männlich: 895, weiblich: 871)
  • 18-19 Jahre: 1.235 (männlich: 662, weiblich: 573)
  • 20-24 Jahre: 3.883 (männlich: 2.025, weiblich: 1.858)
  • 25-29 Jahre: 4.915 (männlich: 2.505, weiblich: 2.410)
  • 30-34 Jahre: 4.869 (männlich: 2.630, weiblich: 2.239)
  • 35-39 Jahre: 4.385 (männlich: 2.378, weiblich: 2.007)
  • 40-44 Jahre: 4.128 (männlich: 2.074, weiblich: 2.054)
  • 45-49 Jahre: 4.070 (männlich: 2.035, weiblich: 2.035)
  • 50-54 Jahre: 4.372 (männlich: 2.241, weiblich: 2.131)
  • 55-59 Jahre: 4.869 (männlich: 2.433, weiblich: 2.436)
  • 60-64 Jahre: 3.859 (männlich: 1.890, weiblich: 1.969)
  • 65-74 Jahre: 6.169 (männlich: 2.775, weiblich: 3.394)
  • 75 Jahre und älter: 6.832 (männlich: 2.742, weiblich: 4.090)

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Arbeitssituation in Rosenheim

Es gibt in Rosenheim insgesamt 34.399 lohn- und einkommensteuerpflichtige Personen mit einem Gesamteinkommen von Euro.

Von diesen 34.399 Beschäftigten sind 27.485 am Wohnort beschäftigt, darunter 14.575 männliche und 12.910 weibliche Beschäftigte (Stand 2018). Diese Einwohner arbeiten also in ihrem Wohnort Rosenheim selbst.

Bei den übrigen Beschäftigten aus Rosenheim handelt es sich um Pendler, die an einem anderen Ort arbeiten. Es lässt sich jedoch nicht sagen, wie viele der Pendler in einem Nachbarort arbeiten und wie viele einen weiter entfernten Arbeitsplatz haben.

In Rosenheim sind insgesamt 1.492 Personen arbeitslos gemeldet, darunter 411 Langzeitarbeitslose, die mindestens ein Jahr lang arbeitslos sind. Es gibt in Rosenheim 141 junge Arbeitslose unter 25 Jahren und ältere Arbeitslose ab 55 Jahren, die in der Gesamtzahl der 1.492 Arbeitslosen bereits enthalten sind.

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Wohnsituation in Rosenheim

Es gibt in Rosenheim insgesamt 10.592 Wohngebäude. Darunter sind 6.155 Einfamilienhäuser, 1.424 Zweifamilienhäuser und 2.981 Mehrfamilienhäuser. Die gesamte Wohnfläche in Rosenheim beträgt 2.607.500 Quadratmeter (qm).

Die Gesamtzahl an Wohnungen in Rosenheim liegt bei 31.215. Aufgeteilt nach der Anzahl der Zimmer ergeben sich folgende Zahlen:

  • 2.185 Wohnungen mit 1 Zimmer
  • 4.622 Wohnungen mit 2 Zimmern
  • 8.479 Wohnungen mit 3 Zimmern
  • 7.424 Wohnungen mit 4 Zimmern
  • 4.123 Wohnungen mit 5 Zimmern
  • 2.215 Wohnungen mit 6 Zimmern
  • 2.167 Wohnungen mit 7 oder mehr Zimmern

Bitte beachten Sie, dass hierbei auch Einfamilienhäuser als eine Wohnung und Zweifamilienhäuser als zwei Wohnungen gerechnet werden.

Bezüglich der Größe der Wohnungen wurde letztmalig im Rahmen des Zensus im Jahr 2011 die Anzahl der Wohnungen festgestellt. Die nächste Erhebung dieser Art fand im Jahr 2022 statt, wobei die Ergebnisse voraussichtlich erst im April 2024 veröffentlicht werden. Wir werden die hier aufgeführten Daten anschließend aktualisieren.

In Rosenheim gab es im Jahr 2011 insgesamt Wohnungen und die folgende Anzahl an Wohnungen je Wohnungsgröße:

  • Unter 40 qm: 3.099 Wohnungen
  • 40 bis 59 qm: 6.430 Wohnungen
  • 60 bis 79 qm: 8.497 Wohnungen
  • 80 bis 99 qm: 5.440 Wohnungen
  • 100 bis 119 qm: 2.698 Wohnungen
  • 120 bis 139 qm: 2.194 Wohnungen
  • 140 bis 159 qm: 1.427 Wohnungen
  • 160 bis 179 qm: 588 Wohnungen
  • 180 bis 199 qm: 298 Wohnungen
  • 200 und mehr qm: 544 Wohnungen

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Tourismus in Rosenheim

In Rosenheim gibt es insgesamt 20 Beherbergungsbetriebe. Zu den Beherbergungsbetrieben zählen sowohl Hotels als auch Pensionen. Aber auch Campingplätze und Unterkünfte, die Gäste nur im Nebenerwerb beherbergen, zählen dazu.

Insgesamt gibt es in diesen 20 Beherbergungsbetrieben 1.726 Betten, in der Behördensprache angebotene Schlafgelegenheiten genannt.

Im Jahr 2021 gab es insgesamt 159.527 Gäste in Rosenheim, die mindestens eine Übernachtung in einem der Beherbergungsbetriebe hatte. Diese 159.527 Gäste hatten insgesamt 278.208 Übernachtungen in Rosenheim, im Durchschnitt also 1,74 Nächte pro Gast.

Auf Basis der Kreisverwaltung gibt es noch weitere Daten zum Tourismus in der Region. Im gesamten Stadtkreis gab es im Jahr 159.527 Gäste mit 278.208 Übernachtungen, also im Durchschnitt 1,74 Übernachtungen pro Gast.

Dabei kamen 128.558 Gäste mit 226.786 Übernachtungen (im Durchschnitt 1,76 Nächte pro Gast) mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und 30.969 Gäste mit 51.422 Übernachtungen (im Durchschnitt 1,66 Nächte pro Gast) mit Wohnsitz im Ausland.

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Steueraufkommen in Rosenheim

Den Gemeiden in Deutschland stehen verschiedene Steuerarten zu. Sie erhalten neben der Gewerbesteuer (abzüglich Gewerbesteuerumlage), der Grundsteuer A und der Grundsteuer B auch 15% des Aufkommens an Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer und 12% des Aufkommens der Kapitalertragsteuer nach § 43, Abs. 1, Satz 1, Nummer 5-7 und 8-12 und § 43, Abs. 1, Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Daneben stehen ihnen auch ein Anteil an der Umsatzsteuer und die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern wie Schankerlaubnissteuer, Jagdsteuer, Fischereisteuer, Getränkesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer zu.

Nicht alle dieser Steuerarten werden jedoch gesondert erfasst und publiziert, so dass wir uns auf die bekannten Steuereinnahmen der Gemeinden beschränken müssen. Glücklicherweise werden die wichtigsten und am meisten Steuereinnahmen generierenden Steuerarten jedoch erfasst und auch publiziert, so dass sich ein gutes Bild über die Steuereinnahmen der Gemeinde Rosenheim ergibt.

Für Rosenheim ergibt das folgende Einnahmen:

  • Gewerbesteuer (inkl. Gewerbesteuerumlage): 36.172.529 Euro
  • Gewerbesteuer (ohne Gewerbesteuerumlage): 32.665.379 Euro
  • Grundsteuer A: 52.736 Euro
  • Grundsteuer B: 11.495.969 Euro
  • Einkommensteuer (Gemeindeanteil): 40.972.403 Euro
  • Umsatzsteuer (Gemeindeanteil): 8.819.152 Euro
  • Gesamte Steuereinnahmen (ohne örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern): 94.005.639 Euro

Der Steuersatz für die Gewerbesteuer, die Grundsteuer A und die Grundsteuer B unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Jede Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest, der bestimmt, wie viel Steuer zu zahlen ist. Dazu wird der Hebesatz mit dem allgemeinen Steuermessbetrag multipliziert.

Die verschiedenen Hebesätze in Rosenheim sind:

  • Hebesatz der Gewerbesteuer: 400 Prozent (Durchschnitt in Deutschland: 0 Prozent)
  • Hebesatz der Grundsteuer A: 330 Prozent (Durchschnitt in Deutschland: 0  Prozent)
  • Hebesatz der Grundsteuer B: 480 Prozent (Durchschnitt in Deutschland: 0 Prozent)

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

In eigener Sache

Wir hoffen, dass Sie Ihre gesuchten Informationen finden konnten und dieser Artikel all Ihre Fragen zur Gemeinde Rosenheim beantworten konnte. Gerne dürfen Sie diese Daten auch für Ihre eigenen Publikationen verwenden, seien es Hausaufgaben in Schule, Ausbildung oder Studium, gedruckte oder digitale Publikationen, regionale Webseiten oder persönliche Projekte.

Wir bitten allerdings um eine Quellenangabe in der folgenden Form:

  • Gedruckte und digitale Werke: „Quelle: stadtistik.de – Zahlen, Daten und Fakten zu allen deutschen Städten und Gemeinden“
  • Online-Publikationen: Verlinkung mit dem folgenden Code: „Quelle: <a href=“https://stadtistik.de/stadt/rosenheim-09163000″>Informationen zu Rosenheim auf stadtistik.de</a> – Zahlen, Daten und Fakten zu allen deutschen Städten und Gemeinden“

Quellenangaben

Die in diesem Artikel verwendeten Daten stammen ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen des Bundes, der Länder und der Gemeinden und wurden für die Darstellung in der hier vorliegenden Form entsprechend aufbereitet. Die Rohdaten stammen von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder.

© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022. Lizenziert unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. | Stand: 06.12.2022

Schreibe einen Kommentar