Simbach a.Inn – Zahlen, Daten und Fakten

Die Stadt Simbach a.Inn liegt im Landkreis Rottal-Inn im Bundesland Bayern und gehört zum Reisegebiet Bayerisches Golf- und Thermenland. Sie hat eine Fläche von 47,33 km² und liegt damit auf Platz 2.357 der flächenreichsten Gemeinden in Deutschland.

Simbach a.Inn hat 10.416 Einwohner (Stand: 31.12.2022), was Platz 1.591 in der Liste der bevölkerungsreichsten Gemeiden in Deutschland bedeutet. Dies entspricht eine Bevölkerungsdichte von 220,07 Einwohnern pro km², was Simbach a.Inn zu einer Stadt mit mittlerer Besiedlungsdichte macht. Simbach a.Inn liegt damit auf Platz 2.719 der am dichtesten besiedelten Gemeinden in Deutschland.

Die Postleitzahl der Verwaltung ist 84359, der Amtliche Gemeindeschlüssel (AGS) lautet 09277145 und der Amtliche Regionalschlüssel (ARS) lautet 092770145145. Die geografischen Mittelpunktkoordinaten von Simbach a.Inn sind Längengrad 48,262787 und Breitengrad 13,015233.

Die Anschrift der Verwaltung lautet:

Stadtverwaltung Simbach a.Inn
Postfach 1106
84353 Simbach a.Inn

In diesem Artikel präsentieren wir Ihnen die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten zur Stadt Simbach a.Inn. Dies beinhaltet verschiedene Informationen zur historischen und aktuellen Bevölkerung, dem Alter der Bevölkerung und der Fläche und Flächennutzung der Stadt.

Außerdem erläutern wir Daten zur Arbeitssituation und Wohnsituation in Simbach a.Inn, geben Informationen zum Einkommen und Steueraufkommen der Bevölkerung, zeigen Daten zum Tourismus in Simbach a.Inn und zu den Steuereinnahmen der Gemeinde.

Fläche und Flächennutzung von Simbach a.Inn

Simbach a.Inn hat eine Gesamtfläche von 47,33 km² oder 4.733 ha (Hektar) und liegt damit auf Platz 2.357 der flächenreichsten Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesamtfläche teilt sich auf in 463 ha Siedlungsfläche, 203 ha Verkehrsfläche, 3.970 ha Vegetationsfläche und 97 ha Gewässerfläche.

Zu den 3.970 ha Vegetationsfläche gehören unter anderem 2.119 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, 1.708 ha Waldfläche, 40 ha Gehölz, 0 ha Heide, 0 ha Moor, 13 ha Sumpfgebiet und 91 ha vegetationslose Fläche.

Die 97 ha Gewässerfläche teilen sich auf in 90 ha Fließgewässer, 6 ha stehendes Gewässer, 0 ha Hafenbecken und 0 ha Meer.

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Bevölkerung von Simbach a.Inn

Die Gesamtbevölkerung von Simbach a.Inn beträgt 10.416 Einwohner (Stand 31.12.2022), darunter 5.056 männliche und 5.360 weibliche Einwohner. Simbach a.Inn liegt auf Platz 1.591 der bevölkerungsreichsten Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland.

Bezüglich der Gesamtfläche von 47,33 km² ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 220,07 Einwohnern pro km² und der 2.719. Platz auf der Liste der am dichtesten besiedelten Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland. Laut der amtlichen Einteilung des Verstädterungsgrades ist Simbach a.Inn damit eine Gemeinde mit mittlerer Besiedlungsdichte.

Im Jahr 2022 gab es in Simbach a.Inn 101 Geburten. Dem stehen im gleichen Jahr 151 Todesfälle gegenüber.

Das Durchschnittsalter der Einwohner von Simbach a.Inn beträgt 45,40 Jahre und liegt damit über dem bundesweiten Durchschnitt von 44,7 Jahren.

Bezüglich der Altersstruktur lässt sich die Bevölkerung von Simbach a.Inn wie folgt einteilen:

  • Unter 3 Jahren: 285 (männlich: 133, weiblich: 152)
  • 3-5 Jahre: 275 (männlich: 143, weiblich: 132)
  • 6-9 Jahre: 342 (männlich: 184, weiblich: 158)
  • 10-14 Jahre: 465 (männlich: 239, weiblich: 226)
  • 15-17 Jahre: 278 (männlich: 140, weiblich: 138)
  • 18-19 Jahre: 193 (männlich: 97, weiblich: 96)
  • 20-24 Jahre: 538 (männlich: 279, weiblich: 259)
  • 25-29 Jahre: 661 (männlich: 334, weiblich: 327)
  • 30-34 Jahre: 696 (männlich: 366, weiblich: 330)
  • 35-39 Jahre: 705 (männlich: 360, weiblich: 345)
  • 40-44 Jahre: 601 (männlich: 304, weiblich: 297)
  • 45-49 Jahre: 588 (männlich: 276, weiblich: 312)
  • 50-54 Jahre: 734 (männlich: 388, weiblich: 346)
  • 55-59 Jahre: 855 (männlich: 402, weiblich: 453)
  • 60-64 Jahre: 792 (männlich: 386, weiblich: 406)
  • 65-74 Jahre: 1.178 (männlich: 547, weiblich: 631)
  • 75 Jahre und älter: 1.230 (männlich: 478, weiblich: 752)

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Arbeitssituation in Simbach a.Inn

Es gibt in Simbach a.Inn insgesamt 5.009 lohn- und einkommensteuerpflichtige Personen mit einem Gesamteinkommen von Euro.

Von diesen 5.009 Beschäftigten sind 3.689 am Wohnort beschäftigt, darunter 1.948 männliche und 1.741 weibliche Beschäftigte (Stand 2018). Diese Einwohner arbeiten also in ihrem Wohnort Simbach a.Inn selbst.

Bei den übrigen Beschäftigten aus Simbach a.Inn handelt es sich um Pendler, die an einem anderen Ort arbeiten. Es lässt sich jedoch nicht sagen, wie viele der Pendler in einem Nachbarort arbeiten und wie viele einen weiter entfernten Arbeitsplatz haben.

In Simbach a.Inn sind insgesamt 283 Personen arbeitslos gemeldet, darunter 88 Langzeitarbeitslose, die mindestens ein Jahr lang arbeitslos sind. Es gibt in Simbach a.Inn 23 junge Arbeitslose unter 25 Jahren und ältere Arbeitslose ab 55 Jahren, die in der Gesamtzahl der 283 Arbeitslosen bereits enthalten sind.

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Wohnsituation in Simbach a.Inn

Es gibt in Simbach a.Inn insgesamt 2.684 Wohngebäude. Darunter sind 1.918 Einfamilienhäuser, 384 Zweifamilienhäuser und 381 Mehrfamilienhäuser. Die gesamte Wohnfläche in Simbach a.Inn beträgt 516.500 Quadratmeter (qm).

Die Gesamtzahl an Wohnungen in Simbach a.Inn liegt bei 4.863. Aufgeteilt nach der Anzahl der Zimmer ergeben sich folgende Zahlen:

  • 95 Wohnungen mit 1 Zimmer
  • 533 Wohnungen mit 2 Zimmern
  • 907 Wohnungen mit 3 Zimmern
  • 1.044 Wohnungen mit 4 Zimmern
  • 820 Wohnungen mit 5 Zimmern
  • 625 Wohnungen mit 6 Zimmern
  • 839 Wohnungen mit 7 oder mehr Zimmern

Bitte beachten Sie, dass hierbei auch Einfamilienhäuser als eine Wohnung und Zweifamilienhäuser als zwei Wohnungen gerechnet werden.

Bezüglich der Größe der Wohnungen wurde letztmalig im Rahmen des Zensus im Jahr 2011 die Anzahl der Wohnungen festgestellt. Die nächste Erhebung dieser Art fand im Jahr 2022 statt, wobei die Ergebnisse voraussichtlich erst im April 2024 veröffentlicht werden. Wir werden die hier aufgeführten Daten anschließend aktualisieren.

In Simbach a.Inn gab es im Jahr 2011 insgesamt Wohnungen und die folgende Anzahl an Wohnungen je Wohnungsgröße:

  • Unter 40 qm: 118 Wohnungen
  • 40 bis 59 qm: 736 Wohnungen
  • 60 bis 79 qm: 1.022 Wohnungen
  • 80 bis 99 qm: 932 Wohnungen
  • 100 bis 119 qm: 597 Wohnungen
  • 120 bis 139 qm: 592 Wohnungen
  • 140 bis 159 qm: 369 Wohnungen
  • 160 bis 179 qm: 156 Wohnungen
  • 180 bis 199 qm: 107 Wohnungen
  • 200 und mehr qm: 234 Wohnungen

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Tourismus in Simbach a.Inn

In Simbach a.Inn gibt es insgesamt 8 Beherbergungsbetriebe. Zu den Beherbergungsbetrieben zählen sowohl Hotels als auch Pensionen. Aber auch Campingplätze und Unterkünfte, die Gäste nur im Nebenerwerb beherbergen, zählen dazu.

Insgesamt gibt es in diesen 8 Beherbergungsbetrieben 339 Betten, in der Behördensprache angebotene Schlafgelegenheiten genannt.

Im Jahr 2021 gab es insgesamt 21.959 Gäste in Simbach a.Inn, die mindestens eine Übernachtung in einem der Beherbergungsbetriebe hatte. Diese 21.959 Gäste hatten insgesamt 56.071 Übernachtungen in Simbach a.Inn, im Durchschnitt also 2,55 Nächte pro Gast.

Auf Basis der Kreisverwaltung gibt es noch weitere Daten zum Tourismus in der Region. Im gesamten Landkreis Rottal-Inn gab es im Jahr 177.291 Gäste mit 821.976 Übernachtungen, also im Durchschnitt 4,64 Übernachtungen pro Gast.

Dabei kamen 156.710 Gäste mit 753.926 Übernachtungen (im Durchschnitt 4,81 Nächte pro Gast) mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und 20.581 Gäste mit 68.050 Übernachtungen (im Durchschnitt 3,31 Nächte pro Gast) mit Wohnsitz im Ausland.

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022, soweit nicht anders angegeben. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

Steueraufkommen in Simbach a.Inn

Den Gemeiden in Deutschland stehen verschiedene Steuerarten zu. Sie erhalten neben der Gewerbesteuer (abzüglich Gewerbesteuerumlage), der Grundsteuer A und der Grundsteuer B auch 15% des Aufkommens an Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer und 12% des Aufkommens der Kapitalertragsteuer nach § 43, Abs. 1, Satz 1, Nummer 5-7 und 8-12 und § 43, Abs. 1, Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Daneben stehen ihnen auch ein Anteil an der Umsatzsteuer und die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern wie Schankerlaubnissteuer, Jagdsteuer, Fischereisteuer, Getränkesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer zu.

Nicht alle dieser Steuerarten werden jedoch gesondert erfasst und publiziert, so dass wir uns auf die bekannten Steuereinnahmen der Gemeinden beschränken müssen. Glücklicherweise werden die wichtigsten und am meisten Steuereinnahmen generierenden Steuerarten jedoch erfasst und auch publiziert, so dass sich ein gutes Bild über die Steuereinnahmen der Gemeinde Simbach a.Inn ergibt.

Für Simbach a.Inn ergibt das folgende Einnahmen:

  • Gewerbesteuer (inkl. Gewerbesteuerumlage): 5.247.073 Euro
  • Gewerbesteuer (ohne Gewerbesteuerumlage): 4.741.480 Euro
  • Grundsteuer A: 71.730 Euro
  • Grundsteuer B: 1.053.876 Euro
  • Einkommensteuer (Gemeindeanteil): 5.509.004 Euro
  • Umsatzsteuer (Gemeindeanteil): 786.204 Euro
  • Gesamte Steuereinnahmen (ohne örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern): 12.162.294 Euro

Der Steuersatz für die Gewerbesteuer, die Grundsteuer A und die Grundsteuer B unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Jede Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest, der bestimmt, wie viel Steuer zu zahlen ist. Dazu wird der Hebesatz mit dem allgemeinen Steuermessbetrag multipliziert.

Die verschiedenen Hebesätze in Simbach a.Inn sind:

  • Hebesatz der Gewerbesteuer: 350 Prozent (Durchschnitt in Deutschland: 0 Prozent)
  • Hebesatz der Grundsteuer A: 350 Prozent (Durchschnitt in Deutschland: 0  Prozent)
  • Hebesatz der Grundsteuer B: 350 Prozent (Durchschnitt in Deutschland: 0 Prozent)

Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist 31.12.2022. Eine Angabe von 0 kann einen tatsächlichen Wert von 0 bedeuten, es kann aber auch bedeuten, dass keine Daten für diesen Wert vorliegen.

In eigener Sache

Wir hoffen, dass Sie Ihre gesuchten Informationen finden konnten und dieser Artikel all Ihre Fragen zur Gemeinde Simbach a.Inn beantworten konnte. Gerne dürfen Sie diese Daten auch für Ihre eigenen Publikationen verwenden, seien es Hausaufgaben in Schule, Ausbildung oder Studium, gedruckte oder digitale Publikationen, regionale Webseiten oder persönliche Projekte.

Wir bitten allerdings um eine Quellenangabe in der folgenden Form:

  • Gedruckte und digitale Werke: „Quelle: stadtistik.de – Zahlen, Daten und Fakten zu allen deutschen Städten und Gemeinden“
  • Online-Publikationen: Verlinkung mit dem folgenden Code: „Quelle: <a href=“https://stadtistik.de/stadt/simbach-a-inn-09277145″>Informationen zu Simbach a.Inn auf stadtistik.de</a> – Zahlen, Daten und Fakten zu allen deutschen Städten und Gemeinden“

Quellenangaben

Die in diesem Artikel verwendeten Daten stammen ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen des Bundes, der Länder und der Gemeinden und wurden für die Darstellung in der hier vorliegenden Form entsprechend aufbereitet. Die Rohdaten stammen von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder.

© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022. Lizenziert unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. | Stand: 06.12.2022

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